Selbstbestimmt wohnen...


...ist eine Alternative zu Besonderen Wohnformen (Wohnheim) und orientiert sich am individuellen Hilfebedarf des einzelnen Menschen. Diese Wohnform bietet die Möglichkeit, in Wohngemeinschaften, als Paar oder allein mit der Hilfe und Unterstützung durch qualifiziertes Fachpersonal zu leben. 

Selbstbestimmt leben

Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dazu gehört auch, selbst entscheiden zu können, wie und wo man wohnen möchte und von wem man dabei unterstützt werden will. So sagt es auch das neue Bundesteilhabegesetz.

Die eigene Wohnung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Selbstbestimmung und Teilhabe in der Gesellschaft.

 

Das Wohnen in der eigenen Häuslichkeit ist ein Angebot für Menschen mit Behinderung ab dem 18. Lebensjahr.

 


Wir beraten und unterstützen bei:

  • Wohnungsvermittlung, -beschaffung und -erhaltung
  • Haushaltsführung
  • Bewältigung von Konflikten, Krisen und schwierigen Lebensphase
  • Schaffung und Wahrung eines strukturierten Alltags
  • Freizeit- und Urlaubsangebote
  • Behördenangelegenheiten
  • Pflegeleistungen
  • Antragstellung zur Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger 
  • Erstellung und Umsetzung eines individuellen Hilfeplans (PiT)